Erfüllungsgehilfe

Erfüllungsgehilfe
Person, deren sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient (z.B. Bank, durch die er zahlt).
- Haftung des Schuldners für das  Verschulden des E. gegenüber dem Gläubiger (nicht gegenüber Dritten:  Verrichtungsgehilfe) wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB), wenn die haftungsauslösende Tätigkeit des E. mit der ihm übertragenen Aufgabe in innerem Zusammenhang steht (z.B. nicht, wenn der Bote stiehlt). Haftung kann auch vor Vertragsschluss eingreifen bei  Verschulden bei Vertragsschluss (§ 280 I BGB; z.B. Verletzung des Kauflustigen durch Unachtsamkeit des Angestellten). Unwirksam ist ein Haftungsausschluss oder eine Begrenzung der Haftung in  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des  Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines  gesetzlichen Vertreters oder E. des Verwenders beruht (§ 309 Nr.7b BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Erfüllungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Erfüllungsgehilfe — Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe, der (bes. Rechtsspr.): jmd., der für einen andern eine Leistung erbringt, zu der dieser verpflichtet ist: der Malergeselle führt als E. den Auftrag aus; Ü (abwertend:) die Städte wehren sich dagegen, n des Bundes zu sein …   Universal-Lexikon

  • Erfüllungsgehilfe — Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe (besonders Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gehilfe — ⇡ Erfüllungsgehilfe, ⇡ Handlungsgehilfe, ⇡ Verrichtungsgehilfe …   Lexikon der Economics

  • Gehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter .ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das… …   Deutsch Wikipedia

  • Besorgungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfen — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfenhaftung — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfin — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Komplizenschaft — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

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